Der Vermittlungsgutschein

Wozu dient der VG?

Mit dem VG können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten. Wenn der private Vermittler Ihnen eine Arbeitsstelle vermittelt, wird Ihm die Vermittlungsvergütung von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat.

Wo bekomme ich den VG?

Den VG können Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich oder formlos per Telefon beantragen (Arbeitslosengeld I Empfänger) Empfänger von Arbeitslosengeld II beantragen diesen bei Ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft /Arge.

Wer hat Anspruch auf einen VG?

Arbeitssuchende, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten noch nicht vermittelt sind haben Anspruch auf einen Gutschein. Dies gilt auch für Personen, die in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren.

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.